Stand 01.03.2023

1.Vertragsabschluss 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung mit der Band Cajolee, vertreten durch Gianni Bello, Baustrasse 50, in 40723 Hilden. Entgegenstehenden Regelungen in den AGB des Auftraggebers (Veranstalter) widerspricht die Band ausdrücklich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Ein verbindlicher Vertrag zwischen der der Band Cajolee und dem Auftraggeber kommt  durch beiderseitiges unterzeichnen des Engagementvertrages zustande. Der Vertrag wird durch die Band Cajolee an den Auftraggeber per Post oder Email versandt. Erst nach Unterzeichnung UND Rücksendung des Vertrages an die Band wird der Vertrag wirksam und verbindlich.

2. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Engagementvertrag. Die Band Cajolee ist verpflichtet, bei Änderungen oder Abweichungen den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten. Angebote sind freibleibend. Änderungen der Vertragsleistungen bedürfen der schriftlichen Form.

3. Preise/Rechnung

Angebote und Kostenvoranschläge der Band Cajolee sind unverbindlich. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen (z.B. GEMA-Gebühren), sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Band Cajolee ist berechtigt, eine Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind sofort nach Eingang, spätestens jedoch 10 Tage nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinsatz als vereinbart. Die Band Cajolee ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes einen Vorschuss in Höhe von 50% des brutto Endpreises bei Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen. 

4. Arbeitsbedingungen

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Band Cajolee zum vereinbarten Zeitpunkt freie Zufahrt zum Entladen sowie  Zugang zu den Veranstaltungsräumen hat. Erforderliche Parkausweise, Zufahrtsberechtigungen oder Eintrittskarten sind vom Veranstalter zu organisieren, zu bezahlen und werden spätestens 2 Tage vor dem Auftrittstermin der Band Cajolee übersandt. Die Band Cajolee haftet nicht für einen verspäteten Spielbeginn aufgrund eines besonders erschwerten oder verspäteten Zugangs zu den Veranstaltungsräumen. Den Musikern und eventuellen Technikern sind Speisen und Getränke im üblichen Rahmen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber gewährleistet durch eine vorherige Absprache dies auch bei einem evtl. Catering durch Dritte und stellt eine Versorgung der Musiker und eventuellen Technikern sicher. Die Musiker der Band Cajolee verpflichten sich alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, dies gilt für den Beginn und Spieldauer, sowie für den gesamten Auftritt und alle musikalischen Darbietungen der Band Cajolee. Die Band Cajolee ist frei von künstlerischen Weisungen des Veranstalters oder Dritter. Pausen, Verzögerungen und Wartezeiten sowie Änderungen im Ablauf, die nicht von der Band Cajolee verursacht und die durch die Band Cajolee in Ihrer Länge nicht beeinflussbar sind, gehen zu Lasten des Veranstalters und werden nicht durch entsprechende Verlängerung der Spielzeit der Band Cajolee ausgeglichen.

5. Haftung und Gewährleistung

Die Haftung durch die Band Cajolee gegenüber dem Veranstalter auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Band Cajolee herbeiführt wurde. Für die für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze übernimmt die Band Cajolee keine Haftung. Der Auftraggeber hat die Sicherheit der Musiker zu gewährleisten. Für Schäden, die vom Veranstalter bzw. dessen Mitarbeitern, Gästen oder Dritten (die vom Veranstalter beauftragt wurden) gegenüber der Band Cajolee und den Musikern entstehen, haftet der Veranstalter.

Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung, auch durch höhere Gewalt, behält sich die Band Cajolee vor, die vereinbarte Gage in Rechnung zu stellen.
Die Band Cajolee behält sich vor, durch Gefährdung der Musiker und der eventuellen Techniker oder des mitgebrachten technischem Equipment, die musikalische Darbietung sofort zu beenden und die vereinbarte Gage in Rechnung zu stellen.

Dies gilt im Besonderen bei zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen und Schäden, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auftritt der Band Cajolee stehen. Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung geeignet sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegebenenfalls notwendige Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen. Sollte eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Veranstalter den Leistungsmangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Reklamationen gegen die Band können nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des §377 HGB angezeigt wurde. Bei auftretenden Störungen ist der Veranstalter verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten.

6. Kündigung und Rücktritt

Der Veranstalter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Band Cajolee ohne Angabe von Gründen jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Die Band Cajolee hat diese Kosten nachzuweisen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber bei vorzeitiger Aufhebung des Vertragsverhältnisses das vereinbarte Honorar nach folgender Staffelung zu zahlen:

– Kündigung bis 120 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstag: 30%

– Kündigung bis 90 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstag: 50%

– Kündigung bis 30 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstag: 75%

– Kündigung nach dem 30. Tag vor dem geplanten Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt: 100%

Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Band Cajolee insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht geleistet wurden und trotz Aufforderung Rechnungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht bezahlt werden.

Wird die Veranstaltung durch höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, oder durch ein gesetzliches Veranstaltungsverbot z.Bsp. durch eine Pandemie verboten, kann der Termin innerhalb eines Jahres zu den gleichen Konditionen nachgeholt werden. Geleistete Vorauszahlungen seitens dem Veranstalter werden angerechnet. Kommt kein Nachholtermin zustande werden geleistete Vorauszahlungen des Veranstalter von der Band Cajolee einbehalten.

7. Datenschutz

Die Band Cajolee garantiert, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen nach den Richtlinien der DSVGO nicht erfolgt. Alle personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Die Parteien vereinbaren Stillschweigen und garantieren keine Weitergabe der vertraglichen Vereinbarungen an Dritte.

8. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand

Beide Vertragspartner verpflichten sich stets zu einer lösungsorientierten Zusammenarbeit. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Hilden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit, Änderungen bedürfen der Schriftform.

Kontakt:

Band Cajolee

Gianni Bello

Baustrasse 50

40723 Hilden